Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

von Hobby Feeling.

 

1. Definitionen:

Verkäufer: der Gebraucher der allgemeinen Bedingungen; Käufer: eine Gegenpartei die eine natürliche Person ist und/oder handelt in der Ausübung seines Unternehmens oder Berufes;  Vertrag: Der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer; Der Kauf: der Vertrag zum Kauf und Verkauf in Bezug auf Mobilien, der abgeschlossen wird von einem Verkäufer der handelt in der Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, und einem Käufer und/oder natürliche Person.

2.  Allgemeines:

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Verkäufer und  Käufer worauf der Verkäufer diese Bedingungen für zutreffend erklärt hat, insofern von diesen  Bedingungen nicht von Parteien ausdrücklich und schriftlich abgewichen wird.

3. Lieferung:

A. Vorausgesetzt es wird nichts anders vereinbart, gilt als Lieferstelle, ungeachtet portofrei, f.o.b., c.i.f., oder irgend eine andere hiermit vergleichbare oder gleich zu setzen Bedingung, die Stelle wo die Güter in das Schiff, in den Eisenbahnwagen, in das Auto oder in irgend ein anderes Transportmittel geladen worden sind mit der Bestimmung von uns mit dem Käufer vereinbart worden.

B. Der Käufer ist haften für zollambtlich abfertigen und das Verfahren am Zollamt.

C. Falls der Käufer die Abnahme verweigert oder nachlässig ist mit der Erteilung von Informationen oder Anweisungen, notwendig für die Lieferung, ist Verkäufer berechtigt entweder den Vertrag mit sofortiger Wirkung für entbunden zu erklären oder werden die für Lieferung bestimmte Güter für Risiko des Käufers gelagert werden, nachdem der Verkäufer ihm davon in Kenntnis gesetzt hat. Der Käufer wird in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten zu vergüten haben.

D. Vereinbaren Verkäufer und Käufer die Ablieferung, so geschieht die Ablieferung der Güter den Kosten zufolge wie bei der festgestellten Bedingungen ist mitgeteilt. Verkäufer behält sich das Recht vor bei Lieferung die Kosten für Besorgung separat in Anrechnung zu bringen.

E. Wenn vereinbart worden ist, dass Lieferung in Phasen ausgeführt werden soll, so kann der Verkäufer die Ausführung dieser Teile, die zu einer nächsten Phase gehören, suspendieren bis der Käufer die Ergebnisse der daran vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.

F. Wenn der Verkäufer Daten braucht vom Käufer im Rahmen der Ausführung des Vertrages, fängt die Lieferzeit an, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.

G. Wenn der Verkäufer einen Frist für Lieferung hat angedeutet, wird das als Indikativ betrachtet. Eine bekanntgegebene Lieferfrist ist deswegen nie eine Notfrist. Die letztendliche Lieferfrist von der bezahlten Bestellungen, wird die bekanntgegebene Lieferfrist nie mit mehr als eine Woche überschreiten, es sei denn, es ist die Rede von Übermacht. Bei Überschreitung einer Frist, ist der Verkäufer vom Käufer schriftlich in Verzug zu setzen.

H. Vorausgesetzt es ist nicht anders vereinbart worden, regelt der Verkäufer den Transport. Das Versand- und Transportrisiko beruht beim Verkäufer.

4. Angebote:

A. Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist schriftlich ausdrücklich anders festgelegt worden.

B. Verkäufer ist nur dem Angebot unterworfen, wenn die Akzeptierung des Angebotes vom Käufer, vorzugsweise schriftlich, innerhalb die Angebotperiode geschieht oder solange der Vorrat reicht. Die im Angebot erwähnten Preise sind ausschliesslich MwSt. und andere Erhebungen, so wie Steuer, Transportkosten und Zollamtkosten es sei denn es ist anders festgelegt worden.

C. Verkäufer kann nicht dazu verpflichtet werden seine Angebote einzuhalten, wenn der Käufer, berechtigterweise und gemäß die im sozialem Verkehr üblichen Auffassungen, hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon offenbar einen Irrtum oder Schreibfehler enthält.

D. Wenn die Akzeptierung (auf nebensächlichen Punkten) abweicht vom dem im Angebot angebotenen, ist Verkäufer nicht verpflichtet sich daran zu halten. Der Vertrag kommt dann nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Akzeptierung zu Stande, es sei denn Verkäufer bestimmt anderswie.

E. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Verkäufer nicht dazu einen Teil der im Angebot erwähnten Sachen zum entsprechenden Teil des angedeuteten Preises zu liefern.

F. Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

5. Der Vertrag kommt zu Stande durch Rechtzeitige Akzeptierung des Angebotes des Verkäufers vom Käufer.

6. Garantie

A. Verkäufer garantiert, daß die für Lieferung bestimmten Güter den üblichen Anforderungen und Richtlinien die daran gestellt werden entsprechen und frei sind von irgendwelchen Mängeln.

B. Die unter Punkt A erwähnte Garantie gilt ausserdem, wenn die für Lieferung bestimmten Güter im Ausland angewendet werden und Käufer von dieser Anwendung zur Zeit des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich dem Verkäufer Meldung gemacht hat.

C. Die unter Punkt A genannte Garantie gilt für eine Periode von 3 Monaten nach Ablieferung.

D. Falls die für Lieferung bestimmten Güter nicht diesen Bestimmungen der Garantie entsprechen, wird Verkäufer die Sache innerhalb einer redlichen Frist nach deren Empfang oder, falls Rücksendung berechtigterweise nicht möglich ist, nach schriftlicher Bekanntgabe in Bezug auf den Mangel des Käufers, nach Wahl des Verkäufers ersetzen, reparieren oder gutschreiben des Produkts. Im Falle der Ersetzung verbindet der Käufer sich jetzt die ersetzen Güter dem Verkäufer zurückzuschicken und das Eigentum dem Verkäufer zu überlassen, vorausgesetzt Verkäufer hat nicht anders schriftlich vereinbart.

E. Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel entstanden ist infolge unsachgemäße oder uneigentliche Anwendung oder wenn, ohne schriftliche Bewilligung vom Verkäufer, Käufer oder Dritten Abänderungen vorgenommen haben oder versucht haben vorzunehmen oder diese benutzt haben für Ziele wofür die Sache nicht bestimmt ist.

F. Falls die gelieferten Güter nicht übereinstimmen mit dem was vereinbart worden war, und diese Abweichung ist ein Mangel im Sinne der Vorschriften in Bezug auf Produkthaftbarkeit, so ist  der Verkäufer in Prinzip nicht haftbar für den Folgeschaden.

7. Muster und Modelle:

Falls der Verkäufer dem Käufer ein Modell oder Muster geliefert oder gezeigt hat, so stimmt die Sache damit überein, es sei denn die Lieferung galt als Hinweis.

8. Eigentumsvorbehalt:

Verkäufer bleibt der Inhaber der gelieferten Güter bis zum Moment an dem der Verkaufpreis vollständig beglichen worden ist.

 9. Prüfung, Beschwerde:

A. Der Käufer ist verpflichtet die gelieferten Güter am Moment der Ablieferung, jedoch jedenfalls innerhalb kurzfristig zu prüfen oder untersuchen zu lassen. Dabei hat der Käufer festzustellen ob Qualität und Quantität der gelieferten Guter in Übereinstimmung sind mit dem was schriftlich vereinbart worden ist, und den Anforderungen die im normalen Handelsverkehr üblich sind, entsprechen.

B. Eventuelle sichtbare Mängel sind innerhalb drei Tage nach Lieferung schriftlich dem Verkäufer zu melden, einschließlich gleichzeitiger Überreichung des Garantiebeweises und des mangelhaften Artikels, es sei denn dies ist unmöglich oder unangemessen beschwerend.

C. Einen nicht sichtbaren Mangel soll vom Käufer innerhalb acht Tage nach Entdeckung, jedoch innerhalb der Garantiefrist dem Verkäufer gemeldet werden mit Beachtung von dem was im vorigen Absatz dieses Artikels bestimmt worden ist.  Nach Ablauf der Garantiefrist, ist der Verkäufer berechtigt alle Kosten der Reparatur oder Ersetzung, einschließlich Verwaltungs-, Transport- und Anfahrtskosten in Anrechnung zu bringen.

D. Falls infolge des vorigen Absatzes rechtzeitig Beschwerde eingereicht wird, bleibt Käufer verpflichtet die gekauften Sachen abzunehmen und zu bezahlen. Möchte der Käufer die mangelhaften Sachen zurückschicken, so geschieht solches mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und auf die Art und Weise wie vom Verkäufer angedeutet. Die Transportkosten sind zur Rechnung der Käufer.

10. Risikoübertragung: Das Risiko des Verlustes oder Beschädigung der Produkte die Gegenstand sind des Vertrages, werden auf den Käufer übertragen an dem Moment an dem diese dem Käufer im juristischen Sinne und/oder tatsachlich geliefert werden und in die Macht des Käufers oder eines vom Käufer anzudeuten Dritten gebracht werden.

11. Preiserhöhung:

A. Wenn Verkäufer mit Käufer beim Abschliessen des Vertrages einen bestimmten Preis vereinbart, ist Verkäufer trotzdem berechtigt den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt abgegeben wurde.

B. Wenn eine Preiserhöhung stattfindet innerhalb drei Monate nach Abschluß des Vertrages, kann der Käufer den Vertrag mittels einer schriftlichen Erklärung entbinden ungeachtet des Prozentsatzes der Erhöhung, es sei denn, die Befugnis zur Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis auf Grund des Gesetzes.

12. Zahlung:

A. Vorausgesetzt es ist nicht anders vereinbart worden, hat die Zahlung in bar netto zu erfolgen bei Ablieferung. Das heißt beim Vorkasse, Kreditkarte und andere von Verkäufer verfügbar gestellte Zahlungsmethoden.

B. Beschwerden gegen die Höhe der Rechnungen haben keinen Zahlungsaufschub zur Folge.

C. Nach Ablauf der 14 Tage ist der Käufer von Rechtswegen in Verzug, der Käufer ist von dem Moment an, an dem er in Verzug gerät, über die fällige Summe Zinsen in Höhe von 1,5% pro Monat schuldig, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, in welchem Fall die gesetzlichen Zinsen berechnet werden.

D. Im Falle eines Bankrottes, Zahlungsaufschubs oder einer Vormundschaft, sind die Forderungen von dem Verkäufer und die Verpflichtungen des Käufers hinsichtlich des Verkäufers sofort fällig.

E. Verkäufer hat das Recht die vom Käufer gemachten Zahlungen an erster Stelle dienen zu lassen zur Herabsetzung der Kosten, danach zur Herabsetzung der offengefallenen Zinsen und schliesslich zur Herabsetzung der Hauptsumme und die laufenden Zinsen. Verkäufer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Angebot zur Zahlung verweigern, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die Zurechnung andeutet. Verkäufer kann vollständige Tilgung der Hauptsumme verweigern, wenn dabei nicht gleichfalls die offengefallenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten beglichen werden.

13 Inkassokosten:

A. Ist der Käufer in Verzug mit der Einhaltung einer oder mehreren Verpflichtungen so werden alle berechtigten Kosten zur Erhaltung der Zahlung für Rechnung von Käufer kommen. Jedenfalls ist der Käufer im Falle einer Geldforderung Inkassokosten schuldig. Die Inkassokosten werden berechnet gemäß des Inkassotarifs wie avisiert von der niederländischen Anwaltskammer.

B. Wenn Verkäufer beweisen kann, höhere Kosten gemacht zu haben, die berechtigterweise notwendig waren, kommen auch die in Anbetracht für Vergütung.

14. Gewährleistung:

A. Der Käufer schützt den Verkäufer gegen Ansprüche von Dritten in Bezug auf Rechte auf intellektuellem Eigentum der Materialen oder Daten geliefert vom Käufer, die bei der Ausführung des Vertrages gebraucht werden.

B. Wenn Käufer dem Verkäufer Informationsträger, elektronische Datenbestände oder Software zur Verfügung stellt, gewährleistet der Käufer, dass diese keine Viren und Defekte enthalten.

15. Intellektuelles Eigentum und Urheberrechte:

A. Unbeschadet der sonstigen Bedingungen, behält der Verkäufer sich die Rechte und Befugnisse vor die dem Verkäufer zukommen auf Grund des Urheberrechtes. 

B. Es ist dem Käufer nicht erlaubt Änderungen in den Sachen vorzunehmen, es sei denn etwas anderes geht hervor aus der Art der gelieferten Sachen, oder schriftlich sei etwas anderes vereinbart worden.

C. Die im  Rahmen des Vertrages eventuell vom Verkäufer angefertigte Entwürfe, Skizze, Zeichnungen, Software und sonstige Materialen oder elektronische Datenbeständen, bleiben Eigentum des Verkäufers, ungeachtet ob diese dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt worden sind, es sei denn etwas anderes ist vereinbart worden.

D. Alle vom Verkäufer eventuell zur Verfügung gestellte Dokumente, wie Entwürfe, Skizze, Software, Datenbestände unsw. ausschließlich bestimmt für Anwendung vom Käufer und dürfen nicht ohne vorherige Erlaubnis vom Verkäufer vervielfältigt werden, es sei denn abweichende Informationen gehen hervor aus den zur Verfügung gestellten Dokumenten.

E. Verkäufer behält sich das Recht vor, die eventuell durch die Erledigung zugenommenen Kenntnisse für andere Zwecke zu benutzen, insofern hierbei keine vertrauliche Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht wird.

16. Haftung:

A. Falls die vom Verkäufer gelieferten Sachen Mangelhaft sind, ist die Haftbarkeit des Verkäufers hinsichtlich des Käufers beschränkt auf dem was in diesen Bedingungen unter 6. Garantie geregelt worden ist.

B. Wenn der Produzent einer mangelhaften Sache haftbar ist für den Schaden, so wird die Haftbarkeit des Verkäufers beschränkt auf Reparatur oder Ersetzung der Sache oder Zurückbezahlung des Kaufpreises.

C. Unbeschadet der obigen Information ist Verkäufer nicht haftbar, wenn der Schaden zurückzuführen ist auf Absicht und/oder grobe Nachlässigkeit und/oder vorwerfbares Handeln, oder unsachgemäße Anwendung vom Käufer.

D. Die in diesen Bedingungen aufgenommenen Beschränkungen der Haftbarkeit  für direkte Schäden haben keine Gültigkeit, wenn der Schaden zurückzuführen ist auf Absicht oder grobe Nachlässigkeit von der Seite des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter.

17. Übermacht:

A. Parteien sind nicht verpflichtet irgendwelche Verpflichtungen einzuhalten, wenn sie daran gehindert werden infolge eines Umstandes, der weder zurückzuführen ist auf Schuld, noch auf Grund des Gesetzes, eine Rechtshandlung oder im Verkehr geltenden Auffassungen für ihre Rechnung kommt.

B. Unter Übermacht wird in diesen allgemeinen Bedingungen verstanden, nebst der Information im Gesetz und Jurisprudenz, alle von draussen kommenden Ursachen, vorhergesehen oder nicht, worauf Verkäufer keinen Einfluß ausüben kann, jedoch die den Verkäufer daran hindern seine Verpflichtungen zu erfüllen. Arbeitsstreike im Betrieb des Verkäufers werden hier nicht mitgerechnet.

C. Verkäufer hat auch das Recht sich auf Übermacht zu berufen, wenn der Umstand der (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Verkäufer seine Verbindung hätte erfüllen sollen.

D. Parteien können während der Periode, daß die Übermacht fortdauert, die Verpflichtungen festgelegt im Vertrag, suspendieren. Falls die Periode länger dauert als zwei Monate, ist jeder der Parteien berechtigt, den Vertrag zu entbinden, ohne die Verpflichtung der Gegenpartei Schadenersatz zu bezahlen.

E. Insofern der Verkäufer zur Zeit des Eintritts der Übermacht inzwischen teilweise seine Verpflichtungen auf Grund des Vertrages erfüllt hat, oder diese erfüllen wird, und dem erfüllten oder noch zu erfüllen Teil einen selbstständigen Wert anerkannt wird, wird Verkäufer berechtigt sein den bereits erfüllten beziehungsweise noch zu erfüllen Teil separat in Anrechnung zu bringen. Käufer hat das Recht diese Rechnung zu begleichen als wäre es einen separaten Vertrag.

18 Konflikte: Der Richter im Ort der Niederlassung des Verkäufers ist ausschließlich befugt Kenntnis zu nehmen von Konflikten, wenn nicht der Amtsrichter befugt ist. Trotzdem hat Verkäufer das Recht den Konflikt einem vom Gesetz befugten Richter vorzulegen.

19 Anwendbares Recht: Das niederländische Recht gelangt zur Anwendung auf jeden Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.

20 Änderungen und Fundort der Bedingungen: Diese Bedingungen sind beim Kommerzkammer in Tiel, Depotnummer 3012 hinterlassen worden.

Anwendung findet immer die zuletzt hinterlassene Version bzw. die Version die Anwendung fand beim Zustande kommen des Vertrages.

21 Zusenden von E-mail: Der Käufer stimmt zu mit Zusendung von E-mails für Werbungszweck. Diese Zustimmung kann zu jeder Zeit werden widerrufen.