Algemeine Geschäftsbedingungen Hobby Feeling
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
von Hobby Feeling.
1.
Definitionen:
Verkäufer:
der Gebraucher der allgemeinen Bedingungen; Käufer: eine Gegenpartei die eine
natürliche Person ist und/oder handelt in der Ausübung seines Unternehmens oder
Berufes; Vertrag: Der Vertrag zwischen
Verkäufer und Käufer; Der Kauf: der Vertrag zum Kauf und Verkauf in Bezug auf
Mobilien, der abgeschlossen wird von einem Verkäufer der handelt in der
Ausübung eines Berufes oder Unternehmens, und einem Käufer und/oder natürliche
Person.
2. Allgemeines:
Diese
Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Verkäufer
und Käufer worauf der Verkäufer diese
Bedingungen für zutreffend erklärt hat, insofern von diesen Bedingungen nicht von Parteien ausdrücklich
und schriftlich abgewichen wird.
3. Lieferung:
A.
Vorausgesetzt es wird nichts anders vereinbart, gilt als Lieferstelle,
ungeachtet portofrei, f.o.b., c.i.f., oder irgend eine andere hiermit
vergleichbare oder gleich zu setzen Bedingung, die Stelle wo die Güter in das
Schiff, in den Eisenbahnwagen, in das Auto oder in irgend ein anderes
Transportmittel geladen worden sind mit der Bestimmung von uns mit dem Käufer
vereinbart worden.
B. Der
Käufer ist haften für zollambtlich abfertigen und das Verfahren am Zollamt.
C. Falls
der Käufer die Abnahme verweigert oder nachlässig ist mit der Erteilung von
Informationen oder Anweisungen, notwendig für die Lieferung, ist Verkäufer
berechtigt entweder den Vertrag mit sofortiger Wirkung für entbunden zu
erklären oder werden die für Lieferung bestimmte Güter für Risiko des Käufers
gelagert werden, nachdem der Verkäufer ihm davon in Kenntnis gesetzt hat. Der
Käufer wird in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten zu vergüten haben.
D.
Vereinbaren Verkäufer und Käufer die Ablieferung, so geschieht die Ablieferung
der Güter den Kosten zufolge wie bei der festgestellten Bedingungen ist
mitgeteilt. Verkäufer behält sich das Recht vor bei Lieferung die Kosten für
Besorgung separat in Anrechnung zu bringen.
E. Wenn
vereinbart worden ist, dass Lieferung in Phasen ausgeführt werden soll, so kann
der Verkäufer die Ausführung dieser Teile, die zu einer nächsten Phase gehören,
suspendieren bis der Käufer die Ergebnisse der daran vorherigen Phase
schriftlich genehmigt hat.
F. Wenn
der Verkäufer Daten braucht vom Käufer im Rahmen der Ausführung des Vertrages,
fängt die Lieferzeit an, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung
gestellt hat.
G. Wenn
der Verkäufer einen Frist für Lieferung hat angedeutet, wird das als Indikativ
betrachtet. Eine bekanntgegebene Lieferfrist ist deswegen nie eine Notfrist.
Die letztendliche Lieferfrist von der bezahlten Bestellungen, wird die
bekanntgegebene Lieferfrist nie mit mehr als eine Woche überschreiten, es sei
denn, es ist die Rede von Übermacht. Bei Überschreitung einer Frist, ist der
Verkäufer vom Käufer schriftlich in Verzug zu setzen.
H.
Vorausgesetzt es ist nicht anders vereinbart worden, regelt der Verkäufer den
Transport. Das Versand- und Transportrisiko beruht beim Verkäufer.
4.
Angebote:
A. Alle
Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist schriftlich
ausdrücklich anders festgelegt worden.
B.
Verkäufer ist nur dem Angebot unterworfen, wenn die Akzeptierung des Angebotes
vom Käufer, vorzugsweise schriftlich, innerhalb die Angebotperiode geschieht
oder solange der Vorrat reicht. Die im Angebot erwähnten Preise sind
ausschliesslich MwSt. und andere Erhebungen, so wie Steuer, Transportkosten und
Zollamtkosten es sei denn es ist anders festgelegt worden.
C.
Verkäufer kann nicht dazu verpflichtet werden seine Angebote einzuhalten, wenn
der Käufer, berechtigterweise und gemäß die im sozialem Verkehr üblichen
Auffassungen, hätte verstehen müssen, dass das Angebot oder ein Teil davon
offenbar einen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
D. Wenn
die Akzeptierung (auf nebensächlichen Punkten) abweicht vom dem im Angebot
angebotenen, ist Verkäufer nicht verpflichtet sich daran zu halten. Der Vertrag
kommt dann nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Akzeptierung zu
Stande, es sei denn Verkäufer bestimmt anderswie.
E. Eine
zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Verkäufer nicht dazu einen Teil der
im Angebot erwähnten Sachen zum entsprechenden Teil des angedeuteten Preises zu
liefern.
F.
Angebote gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.
5. Der
Vertrag kommt zu Stande durch Rechtzeitige Akzeptierung des Angebotes des
Verkäufers vom Käufer.
6.
Garantie
A.
Verkäufer garantiert, daß die für Lieferung bestimmten Güter den üblichen
Anforderungen und Richtlinien die daran gestellt werden entsprechen und frei
sind von irgendwelchen Mängeln.
B. Die
unter Punkt A erwähnte Garantie gilt ausserdem, wenn die für Lieferung
bestimmten Güter im Ausland angewendet werden und Käufer von dieser Anwendung
zur Zeit des Vertragsabschlusses ausdrücklich und schriftlich dem Verkäufer
Meldung gemacht hat.
C. Die
unter Punkt A genannte Garantie gilt für eine Periode von 3 Monaten nach
Ablieferung.
D. Falls
die für Lieferung bestimmten Güter nicht diesen Bestimmungen der Garantie
entsprechen, wird Verkäufer die Sache innerhalb einer redlichen Frist nach
deren Empfang oder, falls Rücksendung berechtigterweise nicht möglich ist, nach
schriftlicher Bekanntgabe in Bezug auf den Mangel des Käufers, nach Wahl des
Verkäufers ersetzen, reparieren oder gutschreiben des Produkts. Im Falle der
Ersetzung verbindet der Käufer sich jetzt die ersetzen Güter dem Verkäufer
zurückzuschicken und das Eigentum dem Verkäufer zu überlassen, vorausgesetzt
Verkäufer hat nicht anders schriftlich vereinbart.
E. Die
hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel entstanden ist infolge
unsachgemäße oder uneigentliche Anwendung oder wenn, ohne schriftliche
Bewilligung vom Verkäufer, Käufer oder Dritten Abänderungen vorgenommen haben
oder versucht haben vorzunehmen oder diese benutzt haben für Ziele wofür die
Sache nicht bestimmt ist.
F. Falls
die gelieferten Güter nicht übereinstimmen mit dem was vereinbart worden war,
und diese Abweichung ist ein Mangel im Sinne der Vorschriften in Bezug auf Produkthaftbarkeit,
so ist der Verkäufer in Prinzip nicht
haftbar für den Folgeschaden.
7. Muster
und Modelle:
Falls der
Verkäufer dem Käufer ein Modell oder Muster geliefert oder gezeigt hat, so
stimmt die Sache damit überein, es sei denn die Lieferung galt als Hinweis.
8.
Eigentumsvorbehalt:
Verkäufer
bleibt der Inhaber der gelieferten Güter bis zum Moment an dem der Verkaufpreis
vollständig beglichen worden ist.
A. Der
Käufer ist verpflichtet die gelieferten Güter am Moment der Ablieferung, jedoch
jedenfalls innerhalb kurzfristig zu prüfen oder untersuchen zu lassen. Dabei
hat der Käufer festzustellen ob Qualität und Quantität der gelieferten Guter in
Übereinstimmung sind mit dem was schriftlich vereinbart worden ist, und den
Anforderungen die im normalen Handelsverkehr üblich sind, entsprechen.
B.
Eventuelle sichtbare Mängel sind innerhalb drei Tage nach Lieferung schriftlich
dem Verkäufer zu melden, einschließlich gleichzeitiger Überreichung des
Garantiebeweises und des mangelhaften Artikels, es sei denn dies ist unmöglich
oder unangemessen beschwerend.
C. Einen
nicht sichtbaren Mangel soll vom Käufer innerhalb acht Tage nach Entdeckung,
jedoch innerhalb der Garantiefrist dem Verkäufer gemeldet werden mit Beachtung
von dem was im vorigen Absatz dieses Artikels bestimmt worden ist. Nach Ablauf der Garantiefrist, ist der
Verkäufer berechtigt alle Kosten der Reparatur oder Ersetzung, einschließlich
Verwaltungs-, Transport- und Anfahrtskosten in Anrechnung zu bringen.
D. Falls
infolge des vorigen Absatzes rechtzeitig Beschwerde eingereicht wird, bleibt
Käufer verpflichtet die gekauften Sachen abzunehmen und zu bezahlen. Möchte der
Käufer die mangelhaften Sachen zurückschicken, so geschieht solches mit
vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und auf die Art und
Weise wie vom Verkäufer angedeutet. Die Transportkosten sind zur Rechnung der
Käufer.
10.
Risikoübertragung: Das Risiko des Verlustes oder Beschädigung
der Produkte die Gegenstand sind des Vertrages, werden auf den Käufer
übertragen an dem Moment an dem diese dem Käufer im juristischen Sinne und/oder
tatsachlich geliefert werden und in die Macht des Käufers oder eines vom Käufer
anzudeuten Dritten gebracht werden.
11.
Preiserhöhung:
A. Wenn
Verkäufer mit Käufer beim Abschliessen des Vertrages einen bestimmten Preis
vereinbart, ist Verkäufer trotzdem berechtigt den Preis zu erhöhen, auch wenn
der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt abgegeben wurde.
B. Wenn
eine Preiserhöhung stattfindet innerhalb drei Monate nach Abschluß des
Vertrages, kann der Käufer den Vertrag mittels einer schriftlichen Erklärung
entbinden ungeachtet des Prozentsatzes der Erhöhung, es sei denn, die Befugnis
zur Preiserhöhung ergibt sich aus einer Befugnis auf Grund des Gesetzes.
12.
Zahlung:
A.
Vorausgesetzt es ist nicht anders vereinbart worden, hat die Zahlung in bar
netto zu erfolgen bei Ablieferung. Das heißt beim Vorkasse, Kreditkarte und
andere von Verkäufer verfügbar gestellte Zahlungsmethoden.
B.
Beschwerden gegen die Höhe der Rechnungen haben keinen Zahlungsaufschub zur
Folge.
C. Nach
Ablauf der 14 Tage ist der Käufer von Rechtswegen in Verzug, der Käufer ist von
dem Moment an, an dem er in Verzug gerät, über die fällige Summe Zinsen in Höhe
von 1,5% pro Monat schuldig, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher,
in welchem Fall die gesetzlichen Zinsen berechnet werden.
D. Im
Falle eines Bankrottes, Zahlungsaufschubs oder einer Vormundschaft, sind die
Forderungen von dem Verkäufer und die Verpflichtungen des Käufers hinsichtlich
des Verkäufers sofort fällig.
E.
Verkäufer hat das Recht die vom Käufer gemachten Zahlungen an erster Stelle
dienen zu lassen zur Herabsetzung der Kosten, danach zur Herabsetzung der
offengefallenen Zinsen und schliesslich zur Herabsetzung der Hauptsumme und die
laufenden Zinsen. Verkäufer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein
Angebot zur Zahlung verweigern, wenn der Käufer eine andere Reihenfolge für die
Zurechnung andeutet. Verkäufer kann vollständige Tilgung der Hauptsumme verweigern,
wenn dabei nicht gleichfalls die offengefallenen und laufenden Zinsen sowie die
Kosten beglichen werden.
13
Inkassokosten:
A. Ist der
Käufer in Verzug mit der Einhaltung einer oder mehreren Verpflichtungen so
werden alle berechtigten Kosten zur Erhaltung der Zahlung für Rechnung von
Käufer kommen. Jedenfalls ist der Käufer im Falle einer Geldforderung
Inkassokosten schuldig. Die Inkassokosten werden berechnet gemäß des
Inkassotarifs wie avisiert von der niederländischen Anwaltskammer.
B. Wenn
Verkäufer beweisen kann, höhere Kosten gemacht zu haben, die berechtigterweise
notwendig waren, kommen auch die in Anbetracht für Vergütung.
14.
Gewährleistung:
A. Der
Käufer schützt den Verkäufer gegen Ansprüche von Dritten in Bezug auf Rechte
auf intellektuellem Eigentum der Materialen oder Daten geliefert vom Käufer,
die bei der Ausführung des Vertrages gebraucht werden.
B. Wenn
Käufer dem Verkäufer Informationsträger, elektronische Datenbestände oder
Software zur Verfügung stellt, gewährleistet der Käufer, dass diese keine Viren
und Defekte enthalten.
15.
Intellektuelles Eigentum und Urheberrechte:
A.
Unbeschadet der sonstigen Bedingungen, behält der Verkäufer sich die Rechte und
Befugnisse vor die dem Verkäufer zukommen auf Grund des Urheberrechtes.
B. Es ist
dem Käufer nicht erlaubt Änderungen in den Sachen vorzunehmen, es sei denn
etwas anderes geht hervor aus der Art der gelieferten Sachen, oder schriftlich
sei etwas anderes vereinbart worden.
C. Die
im Rahmen des Vertrages eventuell vom
Verkäufer angefertigte Entwürfe, Skizze, Zeichnungen, Software und sonstige
Materialen oder elektronische Datenbeständen, bleiben Eigentum des Verkäufers,
ungeachtet ob diese dem Käufer oder Dritten zur Verfügung gestellt worden sind,
es sei denn etwas anderes ist vereinbart worden.
D. Alle
vom Verkäufer eventuell zur Verfügung gestellte Dokumente, wie Entwürfe,
Skizze, Software, Datenbestände unsw. ausschließlich bestimmt für Anwendung vom
Käufer und dürfen nicht ohne vorherige Erlaubnis vom Verkäufer vervielfältigt
werden, es sei denn abweichende Informationen gehen hervor aus den zur
Verfügung gestellten Dokumenten.
E.
Verkäufer behält sich das Recht vor, die eventuell durch die Erledigung
zugenommenen Kenntnisse für andere Zwecke zu benutzen, insofern hierbei keine
vertrauliche Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht wird.
16.
Haftung:
A. Falls
die vom Verkäufer gelieferten Sachen Mangelhaft sind, ist die Haftbarkeit des
Verkäufers hinsichtlich des Käufers beschränkt auf dem was in diesen Bedingungen
unter 6. Garantie geregelt worden ist.
B. Wenn
der Produzent einer mangelhaften Sache haftbar ist für den Schaden, so wird die
Haftbarkeit des Verkäufers beschränkt auf Reparatur oder Ersetzung der Sache
oder Zurückbezahlung des Kaufpreises.
C.
Unbeschadet der obigen Information ist Verkäufer nicht haftbar, wenn der
Schaden zurückzuführen ist auf Absicht und/oder grobe Nachlässigkeit und/oder
vorwerfbares Handeln, oder unsachgemäße Anwendung vom Käufer.
D. Die in
diesen Bedingungen aufgenommenen Beschränkungen der Haftbarkeit für direkte Schäden haben keine Gültigkeit,
wenn der Schaden zurückzuführen ist auf Absicht oder grobe Nachlässigkeit von
der Seite des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter.
17.
Übermacht:
A.
Parteien sind nicht verpflichtet irgendwelche Verpflichtungen einzuhalten, wenn
sie daran gehindert werden infolge eines Umstandes, der weder zurückzuführen
ist auf Schuld, noch auf Grund des Gesetzes, eine Rechtshandlung oder im
Verkehr geltenden Auffassungen für ihre Rechnung kommt.
B. Unter
Übermacht wird in diesen allgemeinen Bedingungen verstanden, nebst der
Information im Gesetz und Jurisprudenz, alle von draussen kommenden Ursachen,
vorhergesehen oder nicht, worauf Verkäufer keinen Einfluß ausüben kann, jedoch
die den Verkäufer daran hindern seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Arbeitsstreike im Betrieb des Verkäufers werden hier nicht mitgerechnet.
C.
Verkäufer hat auch das Recht sich auf Übermacht zu berufen, wenn der Umstand
der (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Verkäufer seine
Verbindung hätte erfüllen sollen.
D.
Parteien können während der Periode, daß die Übermacht fortdauert, die
Verpflichtungen festgelegt im Vertrag, suspendieren. Falls die Periode länger
dauert als zwei Monate, ist jeder der Parteien berechtigt, den Vertrag zu
entbinden, ohne die Verpflichtung der Gegenpartei Schadenersatz zu bezahlen.
E.
Insofern der Verkäufer zur Zeit des Eintritts der Übermacht inzwischen
teilweise seine Verpflichtungen auf Grund des Vertrages erfüllt hat, oder diese
erfüllen wird, und dem erfüllten oder noch zu erfüllen Teil einen
selbstständigen Wert anerkannt wird, wird Verkäufer berechtigt sein den bereits
erfüllten beziehungsweise noch zu erfüllen Teil separat in Anrechnung zu
bringen. Käufer hat das Recht diese Rechnung zu begleichen als wäre es einen
separaten Vertrag.
18
Konflikte:
Der Richter im Ort der Niederlassung des Verkäufers ist ausschließlich befugt
Kenntnis zu nehmen von Konflikten, wenn nicht der Amtsrichter befugt ist.
Trotzdem hat Verkäufer das Recht den Konflikt einem vom Gesetz befugten Richter
vorzulegen.
19
Anwendbares Recht: Das niederländische Recht gelangt zur
Anwendung auf jeden Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
20
Änderungen und Fundort der Bedingungen: Diese Bedingungen
sind beim Kommerzkammer in Tiel, Depotnummer 3012 hinterlassen worden.
Anwendung
findet immer die zuletzt hinterlassene Version bzw. die Version die Anwendung
fand beim Zustande kommen des Vertrages.
21 Zusenden von E-mail: Der
Käufer stimmt zu mit Zusendung von E-mails für Werbungszweck. Diese Zustimmung
kann zu jeder Zeit werden widerrufen.